Der Nutzen des GBpsych-Prozesses ist, dass psychische Belastungen Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt werden. Damit können Sie Ihre Problemfelder gezielt angehen. Das reduziert die psychischen Belastungen, was sich positiv auf Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Belegschaft auswirkt. Das wiederum senkt mittel- bis langfristig die Fehlzeiten und stärkt schließlich Ihr Unternehmen.
Mitarbeitendengesundheit und –zufriedenheit fördern:
Ein gesundes Arbeitsumfeld stärkt das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten. Das Identifizieren und Reduzieren psychischer Belastungen durch den GBpsych-Prozess trägt dazu bei, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und das Betriebsklima positiv zu beeinflussen.
Prävention von Burnout und psychischen Erkrankungen:
Indem Sie frühzeitig psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, tragen Sie zur Prävention von Burnout, Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen bei. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter aus, sondern auch auf die langfristige Unternehmensperformance.
Mit gesunden Arbeitsbedingungen Fachkräfte anziehen und binden:
Mit dem GBpsych-Prozess Ihre Position im Wettbewerb um qualifiziertes Personal stärken.
Das steigert Ihr Attraktivität als Arbeitgeber, schafft ein Klima, das den Zusammenhalt fördert und neue Mitarbeitende anzieht wie ein Magnet.
Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber belegen Sie mit einem GBpsych-Prozess, dass Ihnen die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden am Herzen liegt. Zugleich stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens. Damit steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Rechtssicherheit als Arbeitgeber und Führungskraft gewährleisten, um Strafzahlungen zu vermeiden und die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 5 ArbSchG einfach und effizient zu erfüllen.
Mit dem GBpsych-Prozess helfen Sie, vermeidbare Schäden für Ihre Beschäftigten abzuwehren. Damit kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht u.a. nach § 618 BGB nach.