Rechtlich abgesichert sein
Rechtssicherheit als Arbeitgeber und Führungskraft gewährleisten, um Strafzahlungen zu vermeiden und die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 5 ArbSchG einfach und effizient zu erfüllen.
Mit dem GBpsych-Prozess helfen Sie, vermeidbare Schäden für Ihre Beschäftigten abzuwehren. Damit kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht u.a. nach § 618 BGB nach.