Gesetzliche Anforderungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) ist seit 2013 für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Durchführung einer GBpsych ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, in der DGUV Vorschrift 100-001 ergänzt und von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA-Leitlinien) bezüglich der Umsetzung festgelegt.

Ebenso zählt die GBPsych als präventive Gesundheitsförderung nach § 618 BGB. Dabei geht es um eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, vermeidbare Schäden für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer abzuwehren.

Arbeitsschutzgesetz​


Das Arbeitsschutzgesetz legt in § 4 fest, dass die Gestaltung der Arbeit so erfolgen soll, dass eine Gefährdung für Leben, physische Gesundheit und psychische Gesundheit möglichst verhindert wird und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. § 5 betont, dass insbesondere psychische Belastungen am Arbeitsplatz eine Gefährdung darstellen können. Darüber hinaus verlangt § 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine umfassende Dokumentation: Sie müssen über die erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Ihnen festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung, ersichtlich sind.