Es ist erfreulich, dass Sie sich für das bisher weniger bekannte und zugleich so zentrale Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych) interessieren. In einer Welt, in der psychische Belastungen und Stress stetig zunehmen, ist der Umgang damit eine zukunftsweisende Notwendigkeit geworden.
Ihre psychische Gesundheit sowie das Ihrer Mitarbeitenden ist das wertvollste Gut, das sorgfältig geschützt und gepflegt werden sollte. Die GBpsych dient hier als ein entscheidendes Instrument, um genau das zu erreichen. Sie ermöglicht potenzielle psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, ihrer Auswirkungen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten umzusetzen.
Die Bedeutung der GBpsych geht weit über eine bloße gesetzliche Anforderung hinaus. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Investition in das Wohlergehen Ihrer Mitarbeitenden. Gesunde Mitarbeitende sind die Basis für ein produktives und erfolgreiches Unternehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) ist seit 2013 für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Durchführung einer GBpsych ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, in der DGUV Vorschrift 100-001 ergänzt und von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA-Leitlinien) bezüglich der Umsetzung festgelegt.
Ebenso zählt die GBPsych als präventive Gesundheitsförderung nach § 618 BGB. Dabei geht es um eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, vermeidbare Schäden für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer abzuwehren.