Die betriebliche Gesundheitsförderung kann effektiv dazu beitragen, dass Fehltage reduziert werden und dadurch die Kostenbelastung bis zu 25% gesenkt wird.
Für jeden in den Arbeitsschutz investierten Dollar erhalten Unternehmen als Return-on-Invest vier Dollar zurück, prognostiziert die WHO. So urteilt ebenfalls das Bundesgesundheitsministerium: „Prävention im Unternehmen zahlt sich aus“
Auch steuerrechtlich ist eine Investition in dieser Hinsicht attraktiv: Denn nach § 3 Nr. 34 EStG sind Arbeitgeberleistungen zur Förderung der allgemeinen Gesundheit und zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500,- EUR pro Mitarbeiter/in und Jahr von Steuern und Sozialabgaben befreit. Das Unternehmen muss lediglich festlegen, in welcher Summe es einen Zuschuss gewähren möchte.“
Quellen: